| 4.1 |
Ist Vertragsgegenstand der Kauf von Produkten (Hardware und Software) samt dazugehöriger Dokumentation richtet sich der Leistungsumfang nach der zugrunde liegenden Produkt- und Leistungsvereinbarung.
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| 4.2 |
Einrichtung, Aufstellung und Einweisung in Produkte durch bitbase erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und im Leistungsumfang enthalten ist. Der Kunde schafft bis zu den vereinbarten Lieferdaten die räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen welche erforderlich sind um die Betriebsbereitschaft herbeizuführen. bitbase ist grundsätzlich nicht dafür verantwortlich, gelieferte Hardware im Rahmen der Aufstellung und der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit sonstigen Geräten oder Programmen zu verbinden. Der Kunde trägt die Kosten der Einrichtung, Aufstellung und Einweisung.
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| 4.3 |
Die Gewährleistungsrechte des Kunden für offensichtliche Mängel setzen voraus, dass Produkte nach Übergabe unverzüglich überprüft und eventuelle Mängel bitbase unverzüglich, spätestens jedoch 5 Werktage nach Übergabe, schriftlich mitteilt. Gewährleistungsrechte des Kunden für verborgene Mängel setzen voraus, dass diese bitbase unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
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| 4.4 |
Bei jeder Mängelrüge steht bitbase das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Produktes zu. bitbase kann von dem Kunden auch verlangen, dass dieser den beanstandeten Liefergegenstand an bitbase auf Kosten von bitbase zurücksendet.
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| 4.5 |
bitbase übernimmt keine Gewähr für Schäden, die aufgrund ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Spezifikationen, Pläne oder Anweisungen des Kunden, fehlerhafter Montage, fehlerhafter Inbetriebnahme oder fehlerhafter Änderung durch den Kunden oder Dritter, natürliche Abnutzung, fehlerhafte Behandlung oder Bedienung, fehlerhaften Einbaus ungeeigneter Betriebsmittel oder fehlerhafter elektromechanischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, sofern die Schäden nicht von bitbase zu vertreten sind.
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| 4.6 |
Schlägt im Falle von Gewährleistungsansprüchen des Kunden die Nacherfüllung fehl oder ist sie bitbase innerhalb von vier Wochen nicht möglich, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zum Rücktritt.
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| 4.7 |
Die Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand beträgt gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen 12 Monate ab Lieferung. In anderen Fällen gelten die gesetzlichen Regelungen.
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| 5.1 |
Ist Vertragsgegenstand die Erstellung von Software und deren Lieferung bzw. Webhosting richtet sich der Leistungsumfang nach der jeweils zugrunde liegenden Produkt- und Leistungsvereinbarung.
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| 5.2 |
Bei der Entwicklung und Erstellung von Software ist das uneingeschränkte Nutzungs- und Verfügungsrecht nebst den gesamten Ergebnissen der durch bitbase durchgeführten Arbeiten nur dann geschuldet, sofern hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen worden ist. Für die Übergabe von Quellcodes gilt entsprechendes.
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| 5.3 |
Das Nutzungsrecht einer von bitbase entwickelten und dem Kunden zur Verfügung gestellten Software umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden soweit vereinbart. Entsprechende Lizenzvereinbarungen werden ausdrücklich geschlossen. Der Kunde darf Software im Übrigen grundsätzlich weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen.
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| 5.4 |
Soweit der Leistungsumfang eine Nutzung durch Dritte, ein Recht zur Vervielfältigung umfasst oder die Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzmarken tragen.
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| 5.5 |
Eine durch bitbase erstellte Software wird dem Kunden zunächst für eine vereinbarte Testphase zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit zur Verfügung gestellt werden. Während dieser Phase verpflichtet sich der Kunde die Software auf Ihre Funktionsfähigkeit umfänglich zu testen, eventuell auftretende Fehler aufzulisten und die Fehlerauflistung bitbase zur Möglichkeit der Nachbesserung binnen angemessener Frist zur Verfügung zu stellen. Nach Korrektur der Fehler kann eine erneute Testphase vereinbart werden.
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| 5.6 |
Spätestens 14 Tage nach Ablauf der Testphase hat der Kunde die Abnahme der erstellten Software schriftlich zu bestätigen. Versäumt der Kunde diese Frist ohne dass eine ausdrückliche Abnahme erfolgt ist, so gilt die Software mit Ablauf der Frist als abgenommen. Eine Verweigerung der Abnahme durch den Kunden aufgrund unerheblicher Mängel ist ausgeschlossen.
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| 5.7 |
Schlägt im Falle von Gewährleistungsrechten des Kunden die Nacherfüllung fehl oder ist sie bitbase innerhalb angemessener Frist nicht möglich, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Unerhebliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt.
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| 5.8 |
Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen 12 Monate ab Abnahme der in der Produkt- und Leistungsvereinbarung bezeichneten Sache. In anderen Fällen gelten die gesetzlichen Regelungen.
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| 5.9 |
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Fälle, in denen die in der Produktbeschreibung niedergelegten und vom Kunden eingesetzten oder einzusetzenden System- und Hardwarevoraussetzungen nicht geschaffen worden sind. Ebenso entfallen Gewährleistungsrechte bei Veränderung der Software durch den Kunden oder Dritte.
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| 6.1 |
bitbase bleibt Eigentümer der Lieferungen/ Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten.
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| 6.2 |
Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware durch den Kunden ist bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen von uns gegenüber dem Kunden unzulässig. Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Verfügungen Dritter sind bitbase gegenüber unverzüglich mitzuteilen.
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| 6.3 |
Im ordnungsgemäßen Geschäftsgang darf Vorbehaltsware veräußert und verarbeitet werden. Die Verarbeitung erfolgt in diesem Fall für bitbase. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware veräußert, so tritt der Kunde schon mit Vertragsschluss mit dem Dritten die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen in Höhe der bei bitbase noch bestehenden Forderung ab.
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| 6.4 |
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist bitbase zur Rücknahme der erbrachten Lieferungen/ Leistungen nach erfolgloser Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
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| 6.5 |
Die Zurücknahme der erbrachten Lieferung/ Leistung lässt das Bestehen des Vertrages unberührt, es liegt hierdurch kein Rücktritt vom Vertrag vor. Insbesondere entbindet die Geltendmachung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt den Kunden nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen.
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| 6.6 |
Rechte des Kunden aus den mit bitbase getätigten Geschäften sind grundsätzlich nicht übertragbar. Eine Abtretung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch bitbase.
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| 6.7 |
Der Kunde kann gegenüber Forderungen von bitbase ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht von Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus anderen Verträgen ist ausgeschlossen.
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| 7.1 |
Der Umfang der vertraglich von bitbase geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Leistungs- und Produktbeschreibungen welche den Verträgen zugrunde liegen.
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| 7.2 |
bitbase ist zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt. Diese Berechtigung ist dann nicht gegeben, wenn Teilleistungen und Teillieferungen für den Kunden nachweislich nicht von Interesse sind und dies in den Leistungs-/ Produktbeschreibungen niedergelegt ist.
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| 7.3 |
Liefertermine sowie Fristen zur Leistungserbringung sind nur dann verbindlich, sofern diese in den Leistungs-/ Produktbeschreibungen als verbindlich zugesichert worden sind. Sonstige Terminangaben sind Richtwerte und damit unverbindlich. Im Übrigen stehen die Liefertermine unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die bitbase die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere auch Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmöglichkeiten, behördliche Anordnungen bei bitbase oder deren Lieferanten sind von bitbase nicht zu vertreten.
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| 7.4 |
bitbase ist berechtigt sich zur Durchführung erteilter Aufträge Dritter zu bedienen.
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| 7.5 |
Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird ist Erfüllungsort Reutlingen. Bei Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald bitbase diese dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
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| 8.1 |
Kostenvoranschläge gelten nur für darin aufgeführte Arbeiten. Verbindlich – insbesondere der Höhe nach – sind sie nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
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| 8.2 |
Preise verstehen sich grundsätzlich als Nettopreise in € (Euro). Hinzu kommt Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe (derzeit 19%).
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| 8.3 |
Zusätzlich anfallende, nicht vereinbarte Kosten, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, insbesondere notwendige Zukäufe und weitere Dienstleistungen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
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| 8.4 |
Rechnungen sind nach Zugang ohne Abzug nach 10 Tagen zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten ab Gutschrift auf dem Konto von bitbase als erbracht.
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| 8.5 |
Regelmäßige Zahlungsverpflichtungen sind, soweit nicht anders vereinbart, am dritten Werktag des jeweiligen Monats zur Zahlung fällig. Kosten und Entgelte für Teilmonate errechnen sich hierbei grundsätzlich mit 1/30 pro Tag.
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| 8.6 |
bitbase ist berechtigt Teilzahlungen in vereinbartem Umfang sowie bei in sich abgeschlossenen Teilleistungen und Teillieferungen zu verlangen.
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| 8.7 |
Die Einhaltung von vereinbarten Zahlungen und Zahlungsterminen bilden eine wesentliche Bedingung für die Durchführung und Erbringung der Leistungen und Lieferungen von bitbase. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen bitbase zur Einstellung laufender Aufträge und Arbeiten sowie zum Rücktritt von Verträgen. Damit verbundene Kosten und Schäden beim Kunden sind von diesem zu tragen.
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| 8.8 |
Bei Zahlungsverzug ist bitbase berechtigt die hierdurch entstandenen Kosten sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Ein darüber hinausgehender Schaden bleibt hiervon unberührt.
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| 9.1 |
Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen (wie beispielsweise Höhere Gewalt, Hardwareausfälle, etc.), ist bitbase berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Die für die laufende Zahlungsperiode erhobenen Kosten werden in diesem Fall dem Kunden erstattet.
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| 9.2 |
Wie im Internet üblich kann auf die veröffentlichten Daten der von bitbase angemieteten Server nicht immer zugegriffen werden. Dies gilt insbesondere für allgemeine Engpässe in der Netzinfrastruktur. Derartige Ausfälle hat bitbase nicht zu vertreten.
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| 9.3 |
Bei Ausfällen der von bitbase verwendeten Server, welche länger als eine Woche ununterbrochen andauern, erstattet bitbase dem Kunden die anteiligen Speicherplatzkosten zurück.
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| 9.4 |
Leistungsverzögerungen aufgrund des Ausfalls von Kommunikationsnetzen hat bitbase nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen.
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| 9.5 |
Eine Haftung und Gewährleistung durch bitbase für die Zuteilung eines bestellten Domainnamens ist ausgeschlossen.
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| 10.1 |
Urheberrechte bleiben grundsätzlich vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von bitbase auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung muss ausdrücklich im zugrunde liegenden Vertrag, in welchem die Durchführung des jeweiligen Projektes bezeichnet ist, oder durch nachträgliche Vereinbarung schriftlich erteilt werden.
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| 10.2 |
Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung des Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeits-rechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde verpflichtet dies bitbase unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von bitbase keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und bitbase auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung, einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.
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| 10.3 |
Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder Teile davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung von bitbase eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten droht, so hat bitbase das Wahlrecht auf Verschaffung des Rechtes für den Kunden zur weiteren Nutzung des Vertragsgegenstandes, zur Änderung des Vertragsgegenstandes dahingehend, dass keine Schutzrechte verletzt werden sowie zur Zurücknahme des Vertragsgegenstandes. Für den Fall der Zurücknahme erstattet bitbase dem Kunden die gezahlte Vergütung abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust.
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| 10.4 |
Vorstehende Verpflichtungen entfallen für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzungen auf nicht von bitbase zu vertretenden Umständen beruhen. Solche Umstände sind auch solche, die vom Kunden selbst zu vertreten sind, insbesondere der Änderung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden oder der Nutzung des Vertragsgegenstandes mit nicht von bitbase gelieferten Gegenständen.
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| 11.1 |
Verträge über fortgesetzte Leistungen und Lieferungen sowie sonstige Dauerschuldverhältnisse gelten, soweit keine anderweitige Vereinbarung in den Leistungs-/ Produktbeschreibungen enthalten ist, als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
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| 11.2 |
Die Kündigungsfrist von Verträgen mit fortgesetzten Leistungen und Lieferungen sowie sonstige Dauerschuldverhältnisse beträgt vier Wochen und können von beiden Vertragsparteien jeweils zum Quartalsende gekündigt werden.
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| 11.3 |
Verträge mit einer Mindestlaufzeit können frühestens zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Die Frist zur Kündigung beträgt vier Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit. Bei nicht fristgerechter Kündigung gehen diese Verträge in unbefristete Vertragsverhältnisse mit entsprechenden Kündigungsmöglichkeiten über.
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| 11.4 |
Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn sich der Kunde in nicht unerheblichem Zahlungsrückstand befindet oder seine Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht einhält. Darüber hinaus liegt ein wichtiger Grund dann vor, wenn als wesentlich vereinbarte Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden und eine zur Abhilfe bestimmte angemessene Frist erfolglos verstreicht oder eine Abmahnung erfolglos bleibt.
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| 12.1 |
Der Kunde darf mit Form, Inhalt und verfolgtem Zweck seiner Internetpräsenz nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen oder sittenwidrig handeln. Widrigenfalls ist bitbase berechtigt, die Aufnahme der Internetseiten oder die Produktion von Präsenzen zu verweigern. bitbase übernimmt keine Prüfungspflicht. Bei einem Verstoß oder der Sittenwidrigkeit haftet ausschließlich der Kunde.
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| 12.2 |
Bei Verweisen der Internetpräsenz auf andere Inhalte gelten die unter Punkt 12.1 genannten Regelungen entsprechend.
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| 12.3 |
Der Kunde trägt Sorge dafür, dass die ggf. vom Kunden an bitbase gelieferten Programme keine Sicherheitsrisiken auf dem Server von bitbase darstellen sowie dass die Rechnerkapazität von bitbase nicht durch fehlerhafte Programmierung überlastet oder blockiert werden. Hierdurch für bitbase entstehende materielle wie immaterielle Schäden sind vom Kunden an bitbase zu erstatten.
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| 12.4 |
Der Kunde ist verpflichtet die Zugriffsmöglichkeit auf die bitbase Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen.
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| 12.5 |
Der Kunde ist verpflichtet die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördliche Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten von bitbase erforderlich sein sollten.
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| 12.6 |
Der Kunde versichert, dass er mit der Bestellung von Domainnamen nicht wissentlich Warenzeichen einer fremden Firma, Namensrechte oder markenrechtliche Schutzrechte verletzt. Für den Fall, dass bitbase von Dritten wegen der Verletzung solcher Rechte belangt wird verpflichtet sich der Kunde die bitbase hierdurch entstandenen Kosten und Schäden zu erstatten. Eine Sperrung der betreffenden Domain bleibt seitens bitbase vorbehalten.
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| 13.1 |
Schadensersatzansprüche gegen bitbase sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, bitbase hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer Garantie oder einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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| 13.2 |
Sofern eine Haftung von bitbase für Daten- und Programmverluste besteht, wird diese auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, welcher bei sorgfältiger und regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Als grundsätzlich angemessene Vorsorgemaßnahmen wird die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien angesehen.
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| 13.3 |
Alle Schadensersatzansprüche gegen bitbase verjähren in einem Jahr nach Beginn der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung.
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| 13.4 |
Soweit eine Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Subunternehmern und sonstigen Mitarbeitern.
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| 14.1 |
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen und sonstigen Daten in der von bitbase unterhaltenen EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Die überlassenen Daten werden von bitbase vertraulich behandelt.
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| 14.2 |
Wünscht der Kunde Eintragung in die Internet-Suchmaschinen und Branchenverzeichnisse, gelten die hierfür relevanten Daten nicht als vertraulich und dürfen von bitbase im Internet frei zugänglich gemacht werden.
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| 14.3 |
Der Kunde stellt bitbase von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.
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| 14.4 |
Soweit Daten an bitbase übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet die betreffenden Daten erneut unentgeltlich zu übermitteln.
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| 14.5 |
Der Kunde erhält zur Pflege seines individuellen Servers eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit sein Passwort zu ändern. Änderungen sind unverzüglich unter Nennung des neuen Passwortes bitbase schriftlich mitzuteilen.
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| 14.6 |
Der Kunde ist verpflichtet den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten und diese nicht Dritten zu überlassen sowie Passworte unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
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